Das Sofa – Hausordnung

Der Aufenthalt in einer Pension vollzieht sich unter besonderen Bedingungen und erfordert von allen Bewohnern/Bewohnerinnen ein großes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme.

Das Rauchen auf den Zimmern ist generell und ausnahmslos verboten. Für Raucher steht die erste Etage, Terrassengang - in der Zeit von 7.00 bis 22.00 Uhr zur Verfügung. Dort befinden sich auch die Aschenbecher. Ein separater Raucherraum befindet sich unten im Gastraum.

Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigungen werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.

Bei Abreise wird eine Begehung der Zimmer durch die Pension-Leitung durchgeführt. Ersatz für eventuelle Beschädigungen und für verloren gegangene Schlüssel wird in Rechnung gestellt und sind bei Abreise in bar zu bezahlen.

Mit Rücksicht auf die Schlafzeiten sollte eine Benutzung der Duschen in den Nachtstunden (22.00-6.00 Uhr) möglichst vermieden werden. Lärm ist zu vermeiden. In der Zeit von 22.00-6.00 Uhr ist das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Pensionsbewohner Maßnahme gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Beherbungsvertrages getroffen werden können.

Die Mittagsruhe von 12.30-14.30 Uhr ist einzuhalten. Aus Sicherheitsgründen ist die Haustür ständig geschlossen zu halten.

Besucher müssen bei der Pension-Leitung angemeldet werden.

Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt. Der Schlüssel darf nicht an fremde Personen übergeben werden.

Für die Dauer des Aufenthaltes ist für eine Verwahrung und Sicherung der eigenen Sachen selbst zu sorgen.

Die Pension „Das Sofa“ übernimmt keine Haftung.

Das Mitbringen von Tieren ist nur erlaubt, wenn alles für den Hund (Decke, Windeln bei Weibchen, nur für den Hund bestimmtes Zubehör usw.) mitgebracht wurde. Das Übernachten im Bett der Tiere ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Halter der Hunde hat auf Reinlichkeit im Zimmer Sorge zu tragen. Im Frühstücksraum ist es nicht erwünscht die Tiere mitzuführen. Nach Absprache können Ausnahmen entsprochen werden.

Waffen jeglicher Art dürfen nicht in die Pension eingebracht werden.

Das eigene Nachgehen wirtschaftlicher Zwecke innerhalb unseres Hauses kann nicht gestattet werden.

Die Pension-Leitung übt das Hausrecht aus. In dringenden Fällen erlaubt sich die Pension-Leitung, die Zimmer zur Ausübung des Hausrechtes zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen. Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Pension-Leitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Pensionsverweise können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.